Korrekturen
Diese Seite listet bestätigte Korrekturen an unseren Inhalten. Transparenz ist Teil unserer Methodik: Wenn sich ein Fehler eingeschlichen hat, dokumentieren wir ihn öffentlich und aktualisieren den betroffenen Artikel.
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Falsche BICs in der Datenbank aktualisiert
Mehrere BIC-Zuordnungen zu Bankleitzahlen waren veraltet oder falsch. Die Datenbank wurde aus den aktuellen amtlichen Verzeichnissen neu erzeugt: Bankleitzahlendatei der Deutschen Bundesbank, SEPA-Verzeichnis der OeNB, Bank Master der SIX und Liste der Nationalbank von Belgien. Gelöschte Bankleitzahlen werden nicht mehr mit BIC ausgegeben. Bei Comdirect nennt der Ratgeber jetzt den BIC COBADEHD001 passend zur dort aufgeführten Bankleitzahl 20041133.
Quelle: Deutsche Bundesbank (Bankleitzahlendatei), OeNB, SIX, Nationalbank von Belgien
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SEPA-Länderliste korrigiert
Die Länderseiten führten die Türkei, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Georgien, die Ukraine, die Färöer und Grönland fälschlich als Teil des SEPA-Raums und nannten eine veraltete Zahl an SEPA-Ländern. Jetzt gilt die EPC-Liste mit 41 Ländern, einschließlich Albanien, Montenegro, Moldau, Nordmazedonien und Serbien. Bei Serbien weist der Ratgeber den Anschluss von 18 Banken am 5. Mai 2026 aus.
Quelle: European Payments Council (EPC409-09, Liste der SEPA-Länder), Nationalbank von Serbien
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Bulgarien: Euro statt Lew
Bulgarien hat zum 1. Januar 2026 den Euro eingeführt. Die Länderseite nennt in allen vier Sprachen den Euro als Währung, der Lew wird nicht mehr als Landeswährung geführt.
Quelle: Rat der Europäischen Union (Beschluss zur Euro-Einführung in Bulgarien), Europäische Zentralbank
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Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) präzisiert
Die Pflicht gilt nicht pauschal im gesamten SEPA-Raum: Im Euroraum seit dem 9. Oktober 2025, in den übrigen EU-Staaten ab dem 9. Juli 2027. Die Zeitleiste im Ratgeber und die Haftungsangabe (Artikel 5c der SEPA-Verordnung) wurden entsprechend angepasst, ebenso das Datum der Instant-Payment-Verordnung (verabschiedet am 13. März 2024, in Kraft seit dem 8. April 2024).
Quelle: Verordnung (EU) 2024/886, EUR-Lex
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Faktenfehler in Ratgebern berichtigt
In den Ratgebern wurden mehrere Angaben korrigiert: die Quelle zu grenzüberschreitenden Zahlungen (Verordnung (EU) 2021/1230 statt der abgelösten Verordnung 924/2009), die Postbank-Chronologie (2018 Verschmelzung mit der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG), die Schweizer Kontonummer (12 Zeichen statt 12 Ziffern), die Aussage zur Bankleitzahl außerhalb Deutschlands sowie unbelegte Rangangaben („größte Banken“) in den Banktabellen. Ein Redaktionsrest im Artikel zum IBAN-Aufbau wurde entfernt. Das Datum „Zuletzt geprüft“ steht bei allen Ratgebern auf dem 6. Oktober 2026.
Quelle: EUR-Lex, SWIFT IBAN Registry, Deutsche Bundesbank, Handelsregister-Meldungen der Deutschen Bank